Pflege & Betreuung
Beratung
Bei Fragen
- rund um die Pflegefinanzierung
- zur Hilfsmittelversorgung in Ihrem Zuhause
- bei der Beantragung von Pflegekosten
- zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege (§ 37.3 SGB XI)
- zu Individuellen Betreuungsangeboten bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach (§ 45 SGB XI)
- zur Krankenhausersatzpflege oder Sicherungspflege
- zur Ersatzpflege bei Verhinderung oder
- zu Maßnahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes
beraten wir Sie gerne ausführlich und leiten darüber hinaus pflegende Angehörige an.