Pflege & Betreuung
Krankenhausersatz- / Sicherungspflege
Oft wird eine Therapie überhaupt erst möglich, wenn gewährleistet ist, dass der Patient zu Hause im gleichen Maße wie im Krankenhaus medizinisch versorgt wird, also wenn z.B. Infusionen angelegt und gewechselt oder Injektionen verabreicht werden müssen. In einem solchen Fall verordnet der Arzt die so genannte Sicherungspflege. Wir unterstützen Sie zu Hause - in ihrem gewohnten Umfeld. Hierbei handelt es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenhausersatzpflege
Diese dient neben der ärztlichen Behandlung der häuslichen Versorgung des Erkrankten. Dies umfasst die Behandlungspflege, die Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen getragen.
Sicherungspflege
Die Sicherungspflege leisten wir gerne durch examinierte Pflegekräfte, um das Ziel einer ärztlichen Behandlung zu gewährleisten. Sie umfasst ausschließlich die Behandlungspflege, ist nicht zeitlich begrenzt und kann auch neben den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden.