Pflege & Betreuung
Verhinderungspflege
Ihre Pflegeperson ist wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an Ihrer Pflege gehindert?
Personen, die Pflege benötigen, können diese sogenannte Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson jederzeit durch uns in Anspruch nehmen. Diese Leistung können wir Ihnen je Kalenderjahr für längstens vier Wochen und bis zu dem gesetzlichen Höchstbetrag anbieten.